Überprüfungen, Abnahmen und Revisionen von brandschutztechnischen Anlagen:
Die Bestimmungen in den Technischen Richtlinien vorbeugender Brandschutz (TRVB) wurden dahingehend
geändert, dass Abnahmeprüfungen und Revisionen von anlagentechnischen Brandschutzeinrichtungen nunmehr
auch gesetzlich befugte Stellen und nicht mehr ausschließlich akkreditierte Inspektionsstellen durchführen dürfen.
Dies wurde in den einschlägigen TRVB`s auch entsprechend aktualisiert.
Damit werden nun die Vorgaben der diesbezüglichen Gewerbeordnung erfüllt und umgesetzt.
Wir bieten Ihnen die Abnahmen und Revisionen Ihrer brandschutztechnischen Anlagen wie
- Brandmeldeanlagen (TRVB 123 S)
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (TRVB 111 S, TRVB 125 S)
- Druckbelüftungsanlagen (TRVB 112 S)
- Sprinkleranlagen (TRVB 127 S)
- Gaslöschanlagen (TRVB 152 S)
- Objektfunkanlagen (TRVB 159 S)
- ENS-Anlagen Elektroakustische Notfallsysteme (TRVB 158 S)
Brandschutzkonzepte, Sachverständigenservice und Brandschutzconsulting, Erstellung von Brandschutzplänen
Wir erstellen, aktualisieren oder präzisieren für Sie Brandschutzkonzepte für Um- und Neubauten unter Berücksichtigung des Standes der Technik, den geltenden Richtlinien, aber vor allem unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit. Weiters erstellen wir Brandschutzpläne die den entsprechenden Vorgaben der örtlich zuständigen Feuerwehren und natürlich der Norm und der TRVB entsprechen.
Wir beraten Sie gerne persönlich in allen haus- und brandschutztechnischen Anliegen.